Was ist Mediation?

Was ist Mediation?

Der Begriff Mediation stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Ziel der Mediation ist die einvernehmliche Lösung eines zwischen Kontrahenten bestehenden Konflikts. Der Mediator fungiert dabei als neutrale Instanz, er ist eine Art Moderator, der für die Einhaltung von Gesprächsregeln sorgt, die die Parteien zu Beginn des Mediationsverfahrens vereinbart haben. Der Mediator ist Vermittler, der durch die Anwendung spezieller Gesprächstechniken die Parteien dazu anleitet, eine Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Am Ende einer Mediation ist eine gütliche Bereinigung des Konflikts erreicht, dem es zugleich immanent ist, dass er einen gegebenenfalls unmittelbar bevorstehenden Rechtsstreit obsolet gemacht hat.

Anhaltende Konflikte bergen die Gefahr, dass sie sich verselbstständigen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt geht es gar nicht mehr um die Inhalte, sondern nur noch um den Konflikt an sich. Das ist in der Regel dann zugleich derjenige Zeitpunkt, zu dem sich einer der Parteien mit dem Gedanken befasst, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Wenn zwei sich streiten, dann freut sich am Ende aber nicht ein Dritter, sondern vielmehr niemand, am wenigsten die Konfliktparteien, denn, um den Volksmund ein weiteres mal zu zitieren: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wie ein Rechtsstreit ausgeht, kann letzten Endes wirklich verlässlich kaum jemand vorhersagen. Natürlich: es gibt Rechtsprechung, die die Anwälte kennen und anwenden müssen, aber ebenso häufig gibt es Nuancen, die dazu führen, dass vermeintlich gleich gelagerte Fälle dann doch wieder anders entschieden werden (müssen).

Mit anderen Worten: jeder Rechtsstreit ist ein Risiko, sowohl fiskalisch als auch entscheidungstechnisch. Er dauert Monate und wenn Sachverständige eingeschaltet werden (müssen) unter Berücksichtigung eines etwaigen Berufungsverfahrens, von einem Revisionsverfahren ganz zu schweigen, auch Jahre. Einfluss auf die Entscheidung im engeren Sinne haben Sie nicht, da diese durch das Gericht erfolgt. Natürlich werden Sie angehört können Ihre Sicht der Dinge schildern, dass weitere liegt aber in der Regel alleine in der Hand des Gerichts. Eine der Streitparteien wird in einem Rechtsstreit aller Voraussicht nach unterliegen, ein im wahrsten Sinne des Wortes gedeihliches Miteinander wird es danach kaum geben. Sollte es sich bei der Konfliktpartei also um einen Geschäftspartner, Kunden o.ä. handeln, haben Sie ihn, sollte das nicht das Ziel des Rechtsstreits gewesen sein, alsdann verloren.

Was sind deshalb die Vorteile eines Mediationsverfahrens? Die konsensuale Streitbeilegung ist unseres Erachtens mit einer ganzen Reihe von Vorteilen versehen:

  • Es verläuft zeitnah, dauert also keinesfalls Monate/Jahre.
  • Sie nehmen aktiv am Entscheidungsprozess teil, steuern also sowohl den Verfahrensinhalt als letztlich auch das Ergebnis und müssen es sich nicht ´diktieren´ lassen.
  • Sie wissen genau, was an Kosten auf Sie zukommt (siehe → Kosten).
  • Die Basis zu Ihrem (dann ehemaligen) Kontrahenten wird am Ende des Verfahrens entweder erhalten geblieben oder wiederhergestellt sein. Denn Sie haben im Verbund mit Ihrem Gegenüber eine Lösung gefunden, mit der Sie einverstanden sind, das stärkt das künftige Miteinander, die Lösung des Konflikts ist also zukunftsorientiert. Das ist gerade bei auf Dauer angelegten (Geschäfts-) Beziehungen von Vorteil.
  • Das Verfahren ist nicht öffentlich (Gerichtsverfahren sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in aller Regel öffentlich).

Fazit: Ein Mediationsverfahren spart Zeit, Geld und schont die sprichwörtlichen Nerven. Sie nehmen Einfluss auf die Entscheidung und sind am Ende auch noch mit Ihrem ehemaligen ´Gegner´ und sich zufrieden – alles Umstände, die Sie in einem Rechtsstreit kaum erreichen können. Zugegeben: Das mag es auch als Ergebnis eines Rechtsstreits geben, das wollen wir gar nicht in Abrede stellen, aber das dürfte doch wohl eher die ultimative Ausnahme sein.

Wofür ist Mediation geeignet? Letztlich für alle Lebens- und Wirtschaftslagen. Es gibt kaum Lebenssachverhalte, die für eine Mediation ungeeignet sind. Sollte sich der Sachverhalt nach unserer Einschätzung nicht für eine Mediation eignen, lassen wir Sie das im Rahmen des Erstgesprächs umgehend wissen.

Last but not least: Gibt es eine gesetzliche Regelung? Ja, am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz (Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012, BGBl. I S. 1577) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Es gibt auch europäische Vorgaben (Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008, Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3).